Journal für Orgel, Musica Sacra und Kirche

                   ISSN 2509-7601

 


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© „A capella“ mit freundlicher Genehmigung von Marius van Dokkum                                                                                                                                                                              

Acht Szenen und mehr aus einem Männerbund - Dialektisches zur gesetzlich nicht geschützten Bezeichnung Orgelsachverständiger (OSV)   UPDATE        

Szene 1: Orgelsachverständiger A und Orgelbauer O treffen sich des Abends in der unweit der Kirche gelegenen Dorfschänke und sind sich nach dem dritten Trunk darüber einig, sehr gute Arbeit geleistet zu haben. Sie prosten sich einander zu mit dem Spruch: "Wir haben alles richtig gemacht!"                                                                
Szene 2: Der Orgelsachverständige S macht tatsächlich vieles richtig, hat Freude an seiner zusätzlichen Tätigkeit und pflegt gute Kontakte zu Orgelbauern, Organisten und Pfarrern. Er ist wissbegierig, reflektiert und hat ein offenes Ohr für die Belange der Orgelbauer und Gemeinden. Während seines Studiums hatte er mehrmals bei Orgelbauern gejobbt. Er arbeitet sich aufgrund der sich verdichtenden Finanznot mancher Seelsorgeeinheiten schweren Herzens in die Materie der Digitalorgel oder auch der sog. Hybridorgel ein, um zu pragmatischen und akzeptablen Lösungen zu gelangen. Es spricht sich herum, dass er einer der wenigen OSV ist, die elektro-akustisches Wissen mitbringen. In seiner Freizeit baut er seit Jahren an einer häuslichen Pfeifenorgel, da er handwerkliches Geschick besitzt und mit Holz und Metall umzugehen vermag. Die Materialien bezieht er durch ihm bekannte Orgelbauer. Er entrichtet den Einkaufspreis.

Szene 3: Der Orgelsachverständige P ist zugleich Domorganist. Er begutachtet auf Geheiß des Orgelbauers eine kleine Dorforgel, die ausgereinigt, neu intoniert und anstelle einer kleinen Pedalmixtur mit einem Fagott 16' bestückt wurde. P setzt sich an die Orgel und geht jedes Register Ton für Ton durch und spielt daraufhin ein paar altbackene Improvisationen ruhiger und homophoner Art. Nach dieser Prüfung blickt er im Vorbeigehen durch die Prospektpfeifen auf die Pedallade und sagt: "Ganz schön eng!" Das Innere der Orgel nimmt er ansonsten nicht in Augenschein. Im Nachhinein stellen sich gravierende Intonationsmängel hinsichtlich der Pfeifenansprache und auch Probleme der nicht mehr zuverlässig arbeitenden mechanischen Koppelanlage heraus.     
    

Orgelsachverständiger historisch 

"... Im 19. Jahrhundert übten zumeist normale Organisten, gelegentlich auch Pfarrer diese Funktion aus, ohne besondere Ausbildung, sie hatten sich allenfalls etwas belesen und gewannen dann im Amt gewisse Erfahrungen. Das beste, was man von ihnen sagen kann, ist: Sie redeten den Orgelbauern meist wenig hinein, da ihnen bewußt war, daß sie keine Ahnung vom Handwerk hatten. Sie stellten die Disposition auf oder beurteilten die vom Orgelbauer vorgeschlagene Disposition und nahmen am Ende die Orgel ab, meist mit einem ebenso lobenden wie ahnungslosen Gutachten.

Dann kam die Orgelbewegung, und die brachte einen neuen Typ von Orgelsachverständigen hervor: Dieser Typ war zwar ebenso wenig ausgebildet für seine Funktion, doch glaubte er alles besser zu wissen als die Orgelbauer. Orgelsachverständige dieses Typs legten nicht nur die Disposition fest, sondern auch die Mensuren und sprachen bei der Intonation ein gewichtiges Wörtchen mit. Ihr Wissen stammte überwiegend aus Büchern, war also rein theoretischer Natur, und in Unkenntnis der praktischen Folgen ihrer Theorien, wie eine gute Orgel zu sein haben, wurden auf ihrem Geheiß in der Praxis oft haarsträubende Fehler begangen: ...

In den 1970er-Jahren wurde das Fehlen jeglicher praktischer Kenntnisse im Orgelbauhandwerk als nicht mehr hinnehmbar angesehen und erstmals Fortbildungskurse zum Orgelsachverständigen eingerichtet. ... Immerhin haben sich die Orgelsachverständigen seit den 1980er-Jahren unter dem Eindruck solcher Kurse meist etwas mehr Zurückhaltung auferlegt und pfuschen den Orgelbauern nicht mehr unmittelbar ins Handwerk.

Nun also wird für den "Organ Expert" nicht mehr nur ein Fortbildungskurs, sondern ein zweijähriges Studium vorgesehen. ... Aber im Gegensatz zu bisherigen Orgelsachverständigen, die sich oft einer gewissen Zurückhaltung befleißigen, eingedenk des weisen Satzes "ich weiß, daß ich nichts weiß", wird dieser studierte Orgelexperte nicht zu solcher Zurückhaltung neigen - schließlich hat er ja ein zweijähriges Studium an drei Hochschulen absolviert und darf sich "Master" nennen, während der Orgelbauer ja nur eine Lehre und eine Ausbildung zum Meister absolviert hat, also ein simpler Handwerker ist. Dem zukünftigen Orgelbauwesen wird mit der Rückkehr zu theorielastigen Orgelsachverständigen mit riesigen Praxis-Defiziten und ebenso großer Überheblichkeit gegenüber den Orgelbauern ein Bärendienst erwiesen. ... Möglicherweise wird sich das Orgelexpertenstudium aber in den kommenden Jahren von selbst erledigen ..."  Dr. Roland Eberlein 2007  mehr        

Anm. d. Red.: Entgegen der verbreiteten Meinung, dass gegen Ende des Jahres 2010 der genannte Studiengang der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen wegen Teilnehmermangels eingestellt worden sei, darf hier ein gut unterrichteter Leser mit folgender Darstellung zitiert werden: "Es gab eine ausreichende Anzahl an Bewerbern, um einen Studiendurchlauf durchzuführen. Es wurden aber keine Aufnahmeprüfungen durchgeführt, da die beiden ausländischen Partnerhochschulen für die Zukunft ausfielen (Göteborg nach Rektorenwechsel und dadurch veränderten Interessen, Rom durch die Sparvorgaben der Regierung Berlusconi). Dadurch waren die Akkreditierungsvoraussetzungen als internationaler Studiengang nicht mehr gegeben."


Szene 4: Der Orgelsachverständige (JS)B ist seit seiner Kindheit - auch familiär bedingt - an den handwerklichen Dimensionen des Instrumentenbaus interessiert. Bis in seine letzten Jahre hinein ist er immer wieder als integrer und großzügig entlohnter Gutachter unterwegs und pflegt freundschaftliche Kontakte mit vielen Orgelbauern.

Szene 5: Der Orgelsachverständige L - Cousin von S - macht auch vieles richtig, hat Freude an seiner Tätigkeit und pflegt gute Kontakte zu Orgelbauern, Organisten und Pfarrern. Er ist wissbegierig, reflektiert und hat ein offenes Ohr für die Belange der Orgelbauer und Gemeinden. Während seines Studiums hatte er - ebenso wie S - mehrmals bei Orgelbauern gejobbt. Er arbeitet sich aufgrund der immer wieder viele Restaurierungen und Orgelplanungen begleitenden Herausforderungen in die komplexen Spannungsfelder der organologisch zu begreifenden Denkmalpflege ein, um zu akzeptablen Lösungen im konstruktiven Miteinander der unterschiedlichen Interessengruppen zu gelangen. Gebrauchtorgel-Projekte sind ihm vertraut; auch hier kennt er sich aus. Es ist bekannt, dass er ein kommunikationsfähiger und vielseitiger Fachmann ist.

Szene 6: Die Hausorgel des Orgelsachverständigen Z stammt von einer Orgelbaufirma, mit der er häufig zusammenarbeitet. Über Zusammenhänge und Kosten ist nichts bekannt. Nachfragen werden stets mit den Worten "Kein Kommentar!" beantwortet. 

Das Thema "Korruption im Orgelbau" auf einer Tagung der Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD)

"... die realen Beispiele, die beide (Orgelsachverständige; Anm. d. Red.) schilderten, belegten die Bedeutung dieses Themas: Es ist schon bemerkenswert, ... wenn ein Orgelbauer einem Orgelsachverständigen mehrwöchigen kostenfreien Urlaub in seinem Ferienhaus anbietet ... Ich steuerte einige ergänzende Anmerkungen zu den einschlägigen Straftatbeständen bei, was ich hier nicht näher vertiefen will. ... Da die VOD kein Berufsverband ist, sondern ein konfessionsübergreifender Arbeitskreis, müssen hier auch andere Stellen in den Entscheidungsprozeß eingebunden werden, um zu einer praktisch wirksamen Umsetzung zu kommen."  (aus einem Forum) 

Die Vereinigung der Orgelsachverständigen Deutschlands (VOD) entwarf 2011 „Bausteine für einen Verhaltenskodex für Orgelsachverständige mit kirchlichem Auftrag“

"1. Kirchlich angestellte Orgelsachverständige dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit von Auftragnehmern (meist Orgelbaufirmen) keinerlei Vergütung für Beratungsleistungen oder Provisionen verlangen oder erhalten. Dies betrifft auch sonstige Zuwendungen oder Sachleistungen.

2. Für die Entgegennahme von Aufmerksamkeiten (z.B. an Weihnachten) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchenverwaltung.

3. Erwerben Orgelsachverständige im Rahmen ihres kirchlichen Dienstes Fähigkeiten oder Kenntnisse (etwa durch Orgeldokumentationen), dürfen sie diese nicht an Orgelbaufirmen/sonstige Interessierte verkaufen, sondern müssen diese unentgeltlich zur Verfügung stellen.

4. Freiberufliche (Neben-)Tätigkeiten eines/r kirchlich angestellten Orgelsachverständigen für Orgelbaufirmen (z.B. Herstellen von Prospektzeichnungen, Erstellen von Dispositionen und Mensuren) müssen dem Arbeitgeber vorher angezeigt werden. Der Personalverwaltung ist zu versichern, dass diese freiberufliche Tätigkeit/Nebentätigkeit keine Auswirkungen auf die künftige dienstliche Neutralität und Tätigkeit hat. Die Firmen, für die solche Leistungen erbracht werden, sind vom Wettbewerb im Zuständigkeitsbereich des/r Sachverständigen auszuschließen.

5. Lädt eine Orgelbaufirma kirchlich angestellte Orgelsachverständige zum Kennenlernen ihrer Instrumente ein, tragen die Orgelsachverständigen die Kosten (Reisekosten und Spesen) selbst und berechnen hierfür auch kein Honorar. Die Kosten können ggfls. durch den Arbeitgeber erstattet werden.

6. Einladungen zu Arbeitsessen durch Orgelbaufirmen dürfen von kirchlich angestellten OSV nur angenommen werden, wenn der auf den Eigenverbrauch entfallende Anteil der Rechnung 25,00€ nicht übersteigt.

7. Einladungen zu Fachtagungen/Veranstaltungen eines Orgelbaubetriebes sind unproblematisch, wenn diese ein größeres Fachpublikum betreffen und Fahrtkosten/Übernachtungen selbst getragen werden.

8. Honorare für Fachvorträge/Demonstrationen/musikalische Darbietungen etc. bei Veranstaltungen eines Orgelbaubetriebes bei kirchlich angestellten OSV: Dem Arbeitgeber ist diese Tätigkeit vorher anzuzeigen und der Personalverwaltung ist zu versichern, dass diese freiberufliche Tätigkeit/Nebentätigkeit keine Auswirkungen auf die künftige dienstliche Neutralität und Tätigkeit hat. Wird der Beitrag während der Dienstzeit geleistet, darf kein Honorar verlangt werden.

9. Honorare für Medienträger-Einspielungen/Konzerte auf Wunsch eines Orgelbaubetriebes: Bei kirchlich angestellten OSV ist dem Arbeitgeber diese Tätigkeit vorher anzuzeigen und der Personalverwaltung ist zu versichern, dass diese freiberufliche Tätigkeit/Nebentätigkeit keine Auswirkungen auf die künftige dienstliche Neutralität und Tätigkeit hat.¹

10. Honorare für (Einweihungs-)Konzerte (Die Orgelbaufirma spendet eine Summe an den Orgelförderverein, dieser zahlt dann das Honorar aus): Orgelsachverständige prüfen bei Einladungen zu Konzerten sorgfältig, ob diese Einladungen im Zusammenhang mit Auftragsvergabeempfehlungen stehen können und lehnen diese im Falle von Interessenkonflikten ab.

[…]

¹ Müsste der Interpret/die Interpretin eine Medienträger-/CD-Einspielung selbst finanzieren, würden ihm/ihr Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich entstehen, welche dann Orgelbaufirma trägt. Diesen geldwerten Vorteil wird die Personalverwaltung in ihrer Bewertung der Tätigkeit ggfls. mit berücksichtigen."

Szene 7: Organist C, der zugleich nach vielen Jahren der Arbeit als A-Musiker Orgelsachverständiger geworden ist, findet an der Orgel seiner Pfarrkirche keinen Gefallen mehr. Um einen Orgelneubau zu forcieren, kommuniziert er den marginalen "Wasserschaden" an seiner Orgel in Gemeinde und Presse dramatisch. Tastenbeläge, die sich gelöst haben, werden demonstrativ nicht mehr aufgeklebt. Das Ziel wird durch eine Großspende erreicht. Die alte Orgel kann erfolgreich verkauft werden. Für deren Aufstellung in einer anderen Kirche fungiert Organist C als OSV. Anlässlich der Translozierung der Orgel wurde der sog. Wasserschaden durch den kostengünstigen Austausch von ein paar äußeren Holzplatten beseitigt. Die Zusammenarbeit mit Pfarrer und Gemeinde gelingt ihm nicht durchgängig. Dem Pfarrer nebst Kirchenvorstand wird es schließlich zu bunt, als sich der OSV gegen einen Monitor auf dem freistehenden Spieltisch ausspricht. Mit diesem sollen die Organisten der Gemeinde das Geschehen im Altarraum besser beobachten können, da das Rückpositiv jetzt höher liegt und ein Spiegel schlecht zu montieren wäre. Organist C favourisiert hingegen eine Lösung der gänzlich anderen Art: Zwischen den ca. 7 Meter auseinanderliegenden Hauptgehäuseteilen soll ein Drahtseil (sic!) gespannt werden, an dem ein Spiegel hängen soll. Nach dieser misslungenen Fachberatung erwähnen die Autoren der Festschrift zur neuen Orgelweihe Organist C mit keinem Wort als Orgelsachverständigen, gleichwohl darf er das Einweihungskonzert bestreiten. Von diesem Anteil seiner Kompetenz ist man in der Gemeinde überzeugt.          

Szene 8: Eine von den Kirchen geförderte Orgelsachverständige - namens L - muss vermutlich noch geboren werden.  (mpk)      

Der folgende - hier wertfrei zitierte - kleine Auszug stammt von OBM Henny Jahn (Dortmund) und mag kompetent in die Dialektik miteinbezogen werden:

"Was ist ein Orgelsachverständiger?

Jemand, der Ahnung von Orgeln hat, meinen Sie? Nein, weit gefehlt.

Der Begriff „Orgelsachverständiger“ - oder noch hochgestapelter: Orgelexperte - ist gesetzlich nicht geschützt, und so darf sich jeder so bezeichnen, auch Sie, der/die Sie vielleicht noch niemals eine Orgel von innen gesehen haben. So hat auch die Aussage dieser Leute z. B. vor Gericht keinerlei Relevanz, denn sie könnten nicht die dazu erforderliche Qualifikation nachweisen, die z.B. ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aufweisen muss - dieser muss sogar überdurchschnittlich hohe Kompetenzen auf seinem Gebiet nachweisen können, im Bereich des Handwerks selbstredend Handwerksmeister sein.

Diejenigen Herrschaften, die sich von Kirchens Gnaden als Orgelsachverständige bezeichnen, mit amtlichem Briefkopf von Bischof oder Landeskirchenamt, sind in den allermeisten Fällen schlichtweg nichts anderes als Organisten (KMDs, LKMDs, Regionalkirchenmusiker usw. usw.), die auf einer wichtigen Orgelbank ihren Dienst verrichten, meist gut Orgelspielen und Chöre leiten können, dann hörts mit den Kompetenzen in Sachen Orgel aber schon auf ..."   

Quelle: 
www.henny-jahn.com                

http://youtu.be/BPDa7kmBn4s                    

http://youtu.be/CK6XItvNOmE                        

 

                                                                                                                     

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